Zeugen Jehovas

Körperschaftsprozess geht in die nächste Runde und ZJ in Moskau verboten

Körperschaftsprozess geht in die nächste Runde

Der Prozess im Streit um die Verleihung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts an die Religionsgemeinschaft der Zeugen Jehovas geht weiter. In einer Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin ist der Vorsitzende Richter Ulrich Monjé in eine neue Beweisaufnahme eingetreten, da ihm eine Entscheidung allein nach Aktenlage nicht möglich erschien. Beide Konfliktparteien erhielten Auflagen:

  • Die Zeugen Jehovas müssen dem Gericht mehrere ihrer Publikationen vorlegen, die zur internen Unterweisung verwendet werden.
  • Das Land Berlin muss im Gegenzug darlegen, welche Erkenntnisse auf staatlicher Seite zu Grundrechtsverletzungen insbesondere bei Kindern und Jugendlichen durch Zeugen Jehovas vorliegen.

Der Streit zieht sich nun bereits 10 Jahre hin und hat schon alle Instanzen bis zum Bundesverfassungsgericht einmal durchlaufen. Dieses hatte Kriterien definiert, die künftig zur Bedingung für die Verleihung von Körperschaftsrechten anzuwenden sind. In dem an das OVG zurückverwiesenen Verfahren ist nun zu prüfen, in wieweit diese Kriterien hier zutreffen oder nicht.

Die Zeugen Jehovas hatten 1990 beim Land Berlin den Körperschaftsstatus beantragt. Mit einem solchen Status könnten sie z.B. Kirchensteuern erheben und hätten Anspruch auf Vertretung in Rundfunkräten, Steuerbefreiungen sowie etliche weitere Privilegien. Der Berliner Senat hatte der Gemeinschaft dies mit der Begründung verweigert, ihr fehle es an Zustimmung zur demokratischen Grundordnung, was vor allem durch den von den Mitgliedern verlangten Verzicht zur Teilnahme an demokratischen Wahlen zum Ausdruck komme.

Das jetzige Verfahren wird vor allem die Folgen der Ablehnung von Bluttransfusionen auf Kinder und Jugendliche sowie die sozialen Folgen der Kontaktverbote zu ehemaligen Mitgliedern untersuchen.

HL

Zeugen Jehovas in Moskau verboten

In Moskau ist die Tätigkeit der Zeugen Jehovas am 27. 3. 2004 durch ein städtisches Gericht verboten worden. Nach einem Antrag der Staatsanwaltschaft erklärte es die örtliche Versammlung der Zeugen Jehovas für aufgelöst. Damit verlieren sie nicht nur das Recht auf legale Tätigkeit, sondern müssen auch noch die Kosten des Verfahrens und etlicher Gutachten übernehmen.

Bereits seit 1998 hatte die Moskauer Staatsanwaltschaft zur Auflösung der Zeugen Jehovas gedrängt. Zur Begründung hieß es, die Organisation stifte religiösen Unfrieden in der Gesellschaft, zerstöre Familien und verweigere ihren Mitgliedern, notwendige medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen. Schätzungen zufolge gibt es in Moskau etwa 10 000 Zeugen Jehovas.

HL / epd v. 30.3.2004

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Dieser Beitrag ist erschienen in Confessio 2/2004 ab Seite 01