Gemeinschaftsentzug ist menschenrechtsverletzend
Im Einzelnen wurde vorgeworfen, die Äußerungen hätten den Eindruck erweckt, die Zeugen Jehovas würden „eine menschenrechtswidrige Praxis besitzen, gegen Menschenrechte und Verfassung verstoßen, ihren Mitgliedern das Recht auf Gedanken- Gewissens- und Religionsfreiheit verwehren, ihre Mitglieder a