Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der „Zwölf Stämme“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Die Glaubensgemeinschaft wollte es dem Fernsehsender RTL untersagen lassen, die mit versteckter Kamera in ihren Räumen gedrehte Reportage auszustrahlen.
Freitag, 20. Dezember 2013 - 13:32